Gewerbesteuer
Grundlagen rund um die Gewerbesteuer
Die Gemeinden erheben von jedem Gewerbebetrieb eine Gewerbeertragsteuer. Der Gewerbeertrag ist der ermittelte Gewinn des gewerblich tätigen Unternehmens; die Steuer wird auf die Höhe des Gewerbeertrages erhoben. Für die exakte Berechnung muss unterschieden werden, ob es sich um eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft handelt. Im Folgenden wird die Berechnung am Beispiel der Personengesellschaft gezeigt.
Die Berechnung der Gewerbesteuer
Die hier gezeigte beispielhafte Bereichnung beziehungsweise Vorgehensweise orientiert sich an der Personengeschellschaft. Wer genaue Berechnungen braucht, sollte sich an einen Steuerberater wenden. Die Gewerbesteuer wird wie folgt berechnet:
+ Gewinn aus Gewerbebetrieb + Hinzurechnungen (z.B. Gewinnanteile des stillen Gesellschafters) - Kürzungen (z.B. die Anteile am Gewinn einer OHG) = Gewerbeertrag - Freibetrag 24.500 eur (nur Personengesellschaften) = zu versteuernder Gewerbeertrag x Messzahl (Erklärung siehe unten) = Gewerbesteuermessbetrag x Gewerbesteuerhebesatz (variiert je nach Gemeinde) = Höhe der Gewerbesteuer
Der zu versteuernde Gewerbeertrag wird nun mit einer so genannten Messzahl multipliziert. Die Messzahl ist ein Prozentwert, der nach der Höhe des Gewerbeertrages gestaffelt ist:
Für die ersten 24.500 Euro 0 % (Freibetrag) Für die weiteren 12.000 Euro 1 % = 120,00 eur Für die weiteren 12.000 Euro 2 % = 240,00 eur Für die weiteren 12.000 Euro 3 % = 360,00 eur Für die weiteren 12.000 Euro 4 % = 480,00 eur für jeden weiteren Euro 5 % = variabler Betrag
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Der Hebesatz für die Gewerbesteuer
Für die Gewerbesteuer gelten je nach Standort unterschiedlich hohe Hebesätze - Sie können diese beim Steuerberater, bei der zuständigen Handelskammer oder bei der Stadt/Gemeinde in Erfahrung bringen. Die Höhe des Hebesatzes schwankt stark. Hierbei sind Hebesätze in Höhe von 250 Prozent bis 490 Prozent möglich. Der Hebesatz kann insofern eine Rolle bei der Entscheidung über einen Standort spielen.