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Steuern - Grundlagen für Gründer und kleine Unternehmen

Die wichtigsten Begriff rund um das Thema Steuern für Gründer und kleine Unternehmen

Das Finanzamt und die Steuern - ein anstrengendes und oft auch kompliziertes Thema für viele Existenzgründer und kleinere Unternehmen. Auch wenn es mühsam ist: Sie sollten sich über die Grundlagen im Steuerrecht informieren. Weiterhin ist im Rahmen einer Existenzgründung und im weiteren Verlauf ein Steuerberater dringend zu empfehlen; es sei denn, Sie sind selbst Spezialist in Sachen Steuern. Einige Begriffe sollten Sie aber kennen und verstehen. Dazu gehört der Begriff der Einkünfte, der Gewinnermittlung, die Umsatzsteuer, die Gewerbesteuer und die Einkommensteuer. Auch die Kleinunternehmerregelung sollten Sie als Gründer oder kleines Unternehmen kennen.

Steuern - Die Themen im Einzelnen

>> Einkommensteuer
>> Gewerbesteuer
>> Umsatzsteuer


Steuern - Der Begriff der Einkünfte

Das Steuerrecht kennt verschiedene so genannte Einkunftarten. Diese Einkunftarten werden zur Berechnung der Einkommensteuer herangezogen. Wenn Sie also in einem Fragebogen der Finanzbehörden nach "Einkünften" gefragt werden, dann gelten folgende Einkunftsarten als Hilfe bei der Definition:

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft)
Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Gewinn aus Gewerbebetrieb)
Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit)
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (aus Festanstellung)
Kapitalerträge (Einkünfte aus Kapitalvermögen)
Einkünfte aus Vermietung und/oder Verpachtung
Sonstige Einkünfte (Renten, Spekulationsgewinne)

Die Summe aus den sieben Einkunftarten ist der Gesamtbetrag der Einkünfte.

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Das Buch zum Thema

Existenzgründung:
Perfekt organisiert in eine berufliche Selbständigkeit
Andrea Claudia Delp
Seitenzahl der Print-Ausgabe: 253 Seiten
ISBN: 978-3406655296
Verlag: C.H. Beck

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Gewinnermittlung bzw. Einnahme-Überschuss-Rechnung

Der Gewinn aus den vorher genannten Einkunftarten aus unternehmerischer Tätigkeit wird bei der einfachen Buchführung aus dem Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben ermittelt. Der Gewinn aus den vorher genannten Einkunftarten im Rahmen der erweiterten Pflichten des HGB (Handelsgesetzbuch) wird aus der Bilanz ermittelt, die auf dieser Seite nicht im Detail beschrieben wird, da hierfür meist ein Steuerberater in Anspruch genommen wird. Die Berechnung des Gewinns bei der einfachen Buchführung erfolgt nach folgender einfachen Formel:

Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben = Gewinn

Einnahmen und Ausgaben sind alle Beträge, die im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit vereinnahmt oder verausgabt wurden. Diese Beträge werden netto (also ohne Berücksichtigung von Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer) angesetzt. Der Gewinn ist die Basis oder Grundalge für die Berechnung und Höhe der meisten Steuern wie etwa die Einkommensteuer oder Gewerbesteuer.