Endlich hat die Koalition einen Beschluss zur Neuregelung des Überbrückungsgeldes und der Ich AG gefasst. Beide Förderungen laufen zum 30. Juni 2006 aus. Für die Ich AG ist es ab diesem Zeitpunkt dann ganz vorbei; für das Überbrückungsgeld wird eine Übergangsregelung gelten.
Wer zu den bestehenden Konditionen eine Ich-AG-Förderung will, muss also bis 30. Juni 2006 gründen. Dies ist das späteste Datum, das auf der Gewerbeanmeldung oder der steuerlichen Anmeldung stehen darf. Wer zu den bestehenden Konditionen das Überbrückungsgeld beantragen will, hat eventuell länger Zeit - das steht jedoch derzeit nicht fest. Stellen Sie sicher, dass Sie den Antrag vor der Gründung bei der Arbeitsagentur abholen!
Der Ablauf für die Beantragung wird ähnlich bleiben. Auch weiterhin ist das abgeben eines Antrages, eines Businessplanes und einer Tragfähigkeitsbescheinigung notwendig. Grösseres Augenmerk soll auf die Eignung des Gründers gelegt werden. Wir informieren Sie, sobald Weitere Informationen über den Gründungszuschuss vorliegen.
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