Unsere Gesetze beziehen eine klare Stellung: Eine Idee oder ein Gedanke lässt sich nicht schützen. Diese Regelung ist wichtig für unsere Marktwirtschaft. Ohne diese Regel gäbe es keinen Wettbewerb und sämtliche Produkte würden von Monopolisten angeboten.
Für Menschen, die eine Idee haben und beispielsweise Kooperationpartner oder Investoren suchen, ist dies jedoch problematisch. Zu gross ist die Angst, ein Wettbewerber mit dem notwendigen Kapital könnte die Geschäftsidee einfach selbst umsetzen. Das Problem lässt sich mit Hilfe einer so genannten Vertraulichkeitsvereinbarung einschränken. Eine solche Vereinbarung kann man mit Gesprächpartnern schliessen und diese damit zur Verschwiegenheit verpflichten.
Die alleinige Verpflichtung zur Verschiegenheit jedoch ist nicht ausreichend: In der Juristerei ist der erlittene Schaden massgebend - und dieser lässt sich selten nachweisen. In einer solchen Vereinbarung sollte deshalb eine Vertragsstrafe bei Vertragsverletzung ausgehandelt werden. Seriöse Gesprächspartner sollten offen für eine solche Regelung sein. Im besten Fall lassen Sie eine derartige Vereinbarung durch einen Anwalt formulieren.
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