Die Organisation in den Arbeitsagenturen führt in einigen Fällen dazu, dass Bearbeiter sich mit den Regelungen für das Überbrückungsgeld und den Gründungszuschuss nicht auskennen. Es ist deshalb sehr zu begrüssen, dass ein richtungsweisendes Gerichtsurteil dazu geführt hat, dass die Arbeitsagentur nun verpflichtet ist, interne Dienstanweisungen im Internet zu veröffentlichen. Sie können anhand dieser Dienstanweisungen Details zu den Förderungen und zur Handhabung nachlesen. Im Zweifelsfall oder bei Schwierigkeiten mit Ihrem Bearbeiter/ihrer Bearbeiterin dienen die Anweisungen weiterhin als Orientierungshilfe, um zu Ihrem Recht zu kommen. Sie finden die Anweisungen unter www.arbeitsagentur.de. Klicken Sie dann im Menü links auf
* Service von A bis Z
* Bundesagentur für Arbeit - intern
* Interne Weisungen
* Weisungen der BA
Dort können Sie dann auswählen, zu welchem Themenbereich Sie Weisungen lesen wollen. Im Laufe des Jahres 2006 sollen alle Anweisungen dort eingestellt werden. Anweisungen zu den Gründungsförderungen finden Sie übrigens im Menüpunkt "Leistung/Verfahren". Damit wird Ihre Existenzgründung zum Erfolg.
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