Vereinsgründung - Seite 3
Der Verein kann als Gemeinschaft betrachtet werden. Die Regeln für diese Gemeinschaft werden in der Satzung festgelegt. Hier findet sich der Name, der Sitz und der Zweck des Vereins. Die Satzung enthält auch Regelungen über den Ein- und Austritt von Mitgliedern, über Mitgliedsbeiträge, über die Zusammensetzung des Vorstandes, über die Mitgliederversammlung und über die Dokumentation der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
Der Vorstand des Vereines wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Er vertritt den Verein nach aussen und führt die Geschäfte. Mit anderen Worten: Er erledigt den Einkauf, kümmert sich um die Buchführung, stellt Personal ein, beruft Mitgliederversammlungen ein und anderes. Der Vorstand kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. Eine Mindestanzahl von zwei Vorständen ist sinnvoll, alleine aus Vertretungsgründen.
Gibt es mehrere Vorstandsmitglieder, so sollte in der Satzung auch geregelt werden, ob ein Vorstand alleine handeln kann oder ob mehrere Unterschriften erforderlich sind. Die Vorstandsmitglieder sind nicht persönlich haftbar - sie sind jedoch dem Verein gegenüber verantwortlich und müssen in der Mitgliederversammlung Rechenschaft ablegen.
Die Mitgliederversammlung ist die Versammlung aller Mitglieder des Vereines. Sie trifft grundsätzlich alle Vereinsentscheidungen. Hierfür müssen alle Mitglieder rechtzeitig und mit einer Liste von Tagesordnugsnpunkte eingeladen werden und die Einladung muss fristgerecht erfolgen. Wann, wie und wie oft dies geschieht wird in der Satzung festgelegt. Bei Beschlüssen, die das Vereinsregister betreffen (also Änderungen der Satzung oder Änderungen beim Vorstand) muss das Protokoll der Versammlung beim Amtsgericht mit eingereicht werden.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, ganz gleichgültig, wie viele Mitglieder bei der Versammlung anwesend sind. Eine Mindestanzahl kann jedoch in der Satzung festgelegt werden. Damit wird dann sicher gestellt, dass eine Entscheidung von der Mehrheit der Mitglieder getragen wird. Der Leiter der Mitgliederversammlung ist typischerweise der Vorstand - in der Satzung kann jedoch auch jedes beliebige andere Vereinsmitglied hierfür bestimmt werden.
Jedes Vereinsmitglied hat genau eine Stimme und für die meisten Beschlüsse reicht eine einfach Mehrheit (mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen). Für Änderungen der Satzung oder zur Vereinsauflösung ist eine Dreiviertel-Mehrheit nötig. Soll der Vereinszweck geändert werden, muss ein einstimmiger Beschluss vorliegen. Enthaltungen werden bei der Stimmabgabe nicht mitgezählt; Stimmengleichheit bedeutet ein "nein". In der Satzung wird festgelegt, wie die Stimmabgabe zu erfolgen hat (per Handzeichen, Geheim, etc.).
Der Verein kann auch noch weitere Organe einsetzen wie beispielsweise ein Kuratorium, Beiräte oder ähnliches. Das wird ebenfalls in der Satzung geregelt. Es gibt also viele Punkte, die im Rahmen einer Satzung zu klären sind. Unterstützung durch einen Fachanwalt, einen Notar oder einen anderen Ratgeber in Sachen Vereinsgründung ist also sinnvoll. Damit vermeiden Sie ärger im Verein, Formfehler oder andere Tücken.
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