Vereinsgründung - Seite 5
Dem verein stehen mehrere Möglichkeiten offen, die geplanten oder laufenden Aktivitäten zu finanzieren. Hier werden nun die wichtigsten Möglichkeiten zur Finanzierung eines Vereins vorgestellt:
Die erste und typischste Möglichkeit der Finanzierung ist die Finanzierung durch Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren der Vereinsmitglieder. Die Höhe der geplanten Mitgliedsbeiträge eines Vereines sollte gut überlegt werden. Ausschlag gebende Faktoren sind dabei die Fragen danach, mit wie vielen Mitgliedern gerechnet werden kann, wie viel diese Mitglieder bereit sind, für eine Mitgliedschaft zu zahlen und wie hoch der Finanzierungsbedarf des Vereines ist. Wird dies nicht gebührend im Vorfeld geprüft, kann es schnell zu einer Insolvenz kommen. Ist der Verein gemeinnützig, so sind diese Einnahmen steuerlich begünstigt.
Eine weitere Einnahmequelle für einen Verein können Einnahmen aus der Vermögensverwaltung sein. Hierunter fallen Einnahmen aus Miete und Pacht, Zinsen aus Geldanlagen oder die Überlassung von Werberechten. Auch diese Einnahmen sind steuerbegünstigt.
Ein Verein kann einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zur Erzielung von Einnahmen unterhalten. Hierbei wird unterschieden, ob dieser wirtschaftliche Geschäftsbetrieb steuerpflichtig ist oder als sogenannter Zweckbetrieb steuerbegünstigt ist. Steuerpflichtige Einnahmen eines Vereins sind beispielsweise Einnahmen aus Warenverkäufen oder durch Veranstaltungen (Eintrittsgelder, Verkauf von Speisen und Getränken). Der steuerbegünstigte Wweckbetrieb liegt vor, wenn der Geschäftsbetrieb dazu dient, die steuerbegünstigten Satzungszwecke zu verfolgen. Das können beispielsweise die Einnahmen aus Seminaren sein, wenn der Verein zum Ziel hat, die Bildung zu fördern. Bei einem Verein, der Behinderte fördert, sind Einnahmen aus dem Verkauf von Produkten, die von Behinderten hergestellt wurden, dann auch steuerlich begünstigt. Es kommt also darauf an, ob die Einnahmequelle in direktem Zusammenhang mit den Satzungszielen des Vereins steht oder nicht. Zu berücksichtigen ist, dass für den steuerbegünstigten Zweckbetrieb Höchstgrenzen gelten, ab denen beispielsweise ein geminderter Umsatzsteuer-Satz in Rechnung gestellt werden muss.
Zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eines Vereines zählt auch die Finanzierung mit Hilfe des Sponsorings. Im Gegensatz zum Spender erhält ein Sponsor eine vertraglich festgelegte Gegenleistung, die meist der Öffentlichkeitsarbeit des Sponsors dient. Der Betrag ist also im Gegensatz zur Spende zweckgebunden.
Auch Spenden helfen bei der Finanzierung eines Vereines. Der gemeinnützige Verein hat meist Zugang zu potentiellen Spendengebern und kann damit die steuerlich begünstigten Einnahmen aus Spenden verwenden, ohne dabei an einen bestimmten Zweck gebunden zu sein. Selbstverständlich ist aber zu berücksichtigen, dass die Gelder nur zur Erfüllung des Zweckes, der in der Satzung des Vereines genannt ist, verwendet werden dürfen. Im Gegensatz zum Sponsoring kann der Spender jedoch keine Gegenleistung verlangen.
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