Im deutschen Rechtssystem besteht eine Zweiteilung in Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Wesentliche Unterschiede ergeben sich durch die unterschiedliche Besteuerung, Haftung und teils auch durch den Aufwand für die Gründung.
Zu den Personengesellschaften zählen die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GBR oder BGB-Gesellschaft), die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) und die stille Gesellschaft. Als Kapitalgesellschaft werden hingegen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG) und die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGAa) bezeichnet.
Daneben gibt es eine Reihe von Misch- und Sonderformen. Aufgrund verschiedener Rrteile des Europäischen Gerichtshofes ist es in Deutschland auch möglich, eine ausländische Rechtsform wie z. B. die englische Limited (Ltd.) zu nutzen. Des weiteren gibt es seit 2004 eine eigene Rechtsform europäischen Rechtes: Die europäische Aktiengesellschaft.
Bei der Entscheidung über die Rechtsform sollten Sie mehrere Kriterien betrachten und prüfen, welche Kriterien für Sie wichtig sind und wie gut diese Kriterien durch die jeweilige Rechtsform erfüllt werden:
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