Workshops für Gründer, kleinere Unternehmen und Fach- und Führungskräfte: Durchstarten im Internet in mehreren Städten.

Fragen und Antworten zum Thema GBR-Gründung finden Sie im Forum bei www.gruenderlexikon.de.

Auch als Autorin stehe ich für Qualität und unkomplizierte Hilfe:



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Gründung von Einzelunternehmen und GBR's

Gründung von Einzelunternehmen

Bei Einzelunternehmen wird die Tätigkeit ohne weitere Teilhaber oder Partner ausgeübt. Der Einzelunternehmer haftet mit seinem gesamten Vermögen (auch dem privaten) für seine unternehmerische Tätigkeit. Die Gründung ist mit minimalem Aufwand verbunden; die Buchhaltungspflichten richten sich nach der rechtlichen Einordnung des Einzelunternehmens: Das Unternehmen kann nicht-kaufmännisches Einzelunternehmen oder kaufmännisches Einzelunternehmen sein.

Das kaufmännische Einzelunternehmen (eingetragener Kaufmann) muss die erweiterte Buchführung nach Handelsgesetzbuch (HGB) ausführen und ist zum Eintrag in das Handelsregister verpflichtet. Das nicht-kaufmännische Einzelunternehmen nimmt die Einnahme-Überschuss-rechnung (einfache Buchführung) nach Steuerrecht vor und ist nicht zum Handelsregistereintrag verpflichtet.

Die Gründung ist einfach: Mit Gewerbeanmeldung mit steuerlicher Anmeldung (bei Freiberuflern) ist die Sache erledigt. Ein Rechtsanwalt ist hierfür nicht notwendig und damit sind die Formalitäten und Kosten ausserordentlich gering.

Gründung von Gesellschaften des bürgerlichen Rechts

Ein Zusammenschluss von mehreren Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes begründet eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GBR), ohne dass es irgendwelcher Formalitäten oder eines Vertrages bedarf. Viele GBR’s haben deshalb keinen Gesellschaftsvertrag. Ein Gesellschaftsvertrag ist jedoch dringend zu empfehlen. In diesem wird beispielsweise die Gewinnverteilung oder Regeln zum Austritt eines Gesellschafters geregelt.

Die Rechtsverhältnisse werden durch das BGB unter den den Paragraphen 705 ff. BGB geregelt. Die Gesellschafter haften mit ihrem gesamten Vermögen (auch dem privaten Vermögen) für die unternehmerische Tätigkeit. Die gründung ist mit minimalem Aufwand verbunden. Es muss eine einfache Buchführung erfolgen – ein Eintrag in das Handelsregister oder weitere Formalitäten sind nicht erforderlich.

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