Das Finanzamt und die Steuern - ein leidiges Thema für viele Existenzgründer. Auch wenn es mühsam ist: Sie sollten sich über die Grundlagen im Steuerrecht informieren. Weiterhin ist im Rahmen einer Existenzgründung und im weiteren Verlauf ein Steuerberater dringend zu empfehlen; es sei denn, Sie sind selbst Spezialist in Sachen Steuern.
Das Steuerrecht kennt verschiedene so genannte Einkunftarten. Diese Einkunftarten werden zur Berechnung der Einkommensteuer herangezogen. Wenn Sie also in einem Fragebogen der Finanzbehörden nach "Einkünften" gefragt werden, dann gelten folgende Einkunftsarten als Hilfe bei der Definition:
Die Summe aus den sieben Einkunftarten ist der Gesamtbetrag der Einkünfte.
Der Gewinn aus den vorher genannten Einkunftarten aus unternehmerischer Tätigkeit wird bei der einfachen Buchführung aus dem Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben ermittelt. Der Gewinn aus den vorher genannten Einkunftarten im Rahmen der erweiterten Pflichten des HGB (Handelsgesetzbuch) wird aus der Bilanz ermittelt (hier nicht weiter beschrieben). Die Berechnung des Gewinns bei der einfachen Buchführung erfolgt nach folgender einfachen Formel:
Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben = Gewinn
Einnahmen und Ausgaben sind alle Beträge, die im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit vereinnahmt oder verausgabt wurden. Diese Beträge werden netto (also ohne Berücksichtigung von Mehrwertsteuer) angesetzt.
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