Bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GbmH) entsteht nach dem Handelsregistereintrag eine Haftung nur durch das Grundkapital - eine private Haftung ist ausgeschlossen. Der Gesellschaftsvertrag der GmbH muss notariell beurkundet und von allen Gesellschaftern unterzeichnet werden. Vertreten wird die GmbH durch ihren oder ihre Geschäftsführer.
Banken lassen sich bei Inanspruchnahme eines Darlehens von den GmbH-Gesellschaftern wegen der Haftungsbeschränkung häufig eine selbstschuldnerische Bürgschaft aushändigen, um sich bei Neugründungen dennoch privat abzusichern. Für die Gründung einer GmbH ist ein Betrag von mindestens 25.000 Euro als Grundkapital bereit zu stellen. Das Stammkapital kann aus Bar- oder Sacheinlagen bestehen. Wer also eine Existenzgründung mit Investitionen in Wirtschaftsgüter, die ohnehin einen Wert von mindestens 25.000 Euro haben, plant, ist mit der GmbH gut beraten. Es gelten die erweiterten Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und damit auch die Verpflichtung zur doppelten Buchführung. Die Gründungskosten können mit einigen tausend Euro kalkuliert werden - im laufenden Geschäft muss der Aufwand für die Buchführung und anderes berücksichtigt werden.
Immer mehr Existenzgründer entscheiden sich für die Gründung der englischen Limited anstatt der deutschen GmbH. Es handelt sich dabei um eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung, die mit geringen Auflagen und Gründungskosten umgesetzt werden kann. Hierbei ist jedoch größte Vorsicht geboten: "Testsieger" rühmen sich mit den günstigen Gründungen - nicht getestet wurde jedoch die Rechtssicherheit der Gründung und des bestehenden Geschäftes.
Sie binden sich an einen Anbieter, der alles für Sie regelt und für den Streitfall (also eine gerichtliche Auseinandersetzung) müssen Sie mit erheblichen Kosten rechnen. Man ist im Ernstfall auf einen Spezialisten für internationales Recht angewiesen. Damit schlagen Sie unter Umständen Auftragnehmer oder Banken in die Flucht. Für ein national agierendes Unternehmen ist nach wie vor die GmbH die bessere Alternative.
Eine Aktiengesellschaft (AG) besteht aus Gesellschaftern, die mit Einlagen am Grundkapital beteiligt sind. Auch bei der AG besteht eine Haftungsbegrenzung auf das Grundkapital der Gesellschaft - die Aktionäre haften nicht persönlich. Die AG entsteht mit der Eintragung in das Handelsregister. Das Mindestkapital beträgt 50.000 Euro.
Auch eine Einzelperson kann eine AG gründen. Es gelten die erweiterten Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und die erweiterte doppelte Buchführung. In jedem Falle muss eine eingehende Rechtsberatung erfolgen. Damit ist die Gründung einer Aktiengesellschaft aufwändig und kostenintensiv. Dem stehen aber Vorteile bei der Finanzierung und in der Wahrnehmung durch Kunden und Geschäftspartner gegenüber. Die Aktiengesellschaft bietet sich für die Gründung grösserer Unternehmen an.
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