Die Höhe der Einlage bzw. der Anteile der Mitglieder einer Genossenschaft werden ebenfalls in der Satzung festgelegt, wobei es hierfür keinen Mindest- oder Höchstbetrag gibt. Die Haftung der Mitglieder ist auf die Höhe des Anteils begrenzt, kann aber auch in der Satzung ausgeschlossen werden.
In der Satzung kann auch eine Nachschusspflicht der Mitglieder festgelegt werden, wenn die Genossenschaft insolvent wird. Diese Regelung erhöht die Bonität der Genossenschaft und eignet sich insbesondere für Einkaufsgenossenschaften.
Für die Gründung selbst entstehen einige Kosten. Es fallen Gebühren für die notarielle Beurkundung an und es entstehen Kosten für das Registergericht. Für die Generalversammlung müssen ebenfalls Kosten (Raummiete, Reisekosten, etc.) einkalkuliert werden. Weiterhin muss sich die Genossenschaft um Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer und Gewerbeertragsteuer kümmern. Die Einkommensteuer auf ausbezahlte Gewinnanteile ist durch die Mitglieder zu tragen, sofern diese natürliche Personen sind.
Es entstehen voraussichtlich auch Kosten für die Buchführung und für einen Steuerberater - zumindest ist dies der Fall, wenn Sie keinen Spezialisten als Genossenschaftsmitglied haben oder einen Spezialisten bei der Genossenschaft anstellen können oder wollen. Weiterhin müssen eventuell Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses berücksichtigt werden.
Insofern ist die Existenzgründung in Form einer Genossenschaft nicht gerade kostengünstig. Dem steht jedoch entgegen, dass die Genossenschaft eine gute Möglichkeit ist, wenn sich mehrere natürliche oder juristische Personen zusammen tun wollen. Weiterhin kann die Genossenschaft in der Satzung auch politische, gesellschaftliche oder andere Ziele festlegen. Da die Genossenschaft zum Wohle der Mitglieder handelt, steht also die wirtschaftliche Förderung bestimmter Personengruppen im Vordergrund.
Ein typisches Beispiel für Genossenschaften finden sich im Wohnungsbau. Wer eine Genossenschaftswohnung mieten will, muss Genossenschaftsmitglied werden. Für die Mitgliedschaft geniesst der Mieter bzw. das Genossenschaftsmitglied dann den Vorteil meist günstigen Wohnraumes. Dieses Grundprinzip lässt sich auch auf andere wirtschaftliche Ziele übertragen.
Vorteile - neben Gewinnausschüttungen - für Mitglieder einer Genossenschaft können beispielsweise gute Kontakte zu Entscheidungsträgern in Wirtschaft und Politik, günstige Einkaufskonditionen (Stichwort Einkaufsgemeinschaft bei einer Existenzgründung im Handel), erleichterter Zugang zu Absatzmärkten durch gemeinsamen Vertrieb/Marketing oder ähnliches sein. Wer keine Vorteile zu bieten hat, der bekommt keine Mitglieder und damit auch kein Eigenkapital. Insofern spielt also die Festlegung klarer Ziele, die dem Vorteil der Mitglieder dienen, eine bedeutende Rolle bei der Existenzgründung in der Rechtsform einer Genossenschaft.
>> Das Wichtigste zur Existenzgründung als Genossenschaft
>> Details zur Existenzgründung als Genossenschaft
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