Die Gemeinden erheben von jedem Gewerbebetrieb eine Gewerbeertragsteuer. Der Gewerbeertrag ist der ermittelte Gewinn; die Steuer wird auf die Höhe des Gewerbeertrages erhoben. Für die exakte Berechnung muss unterschieden werden, ob es sich um eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft handelt. Zur Schätzung stellen wir die Berechnung der Gewerbesteuer für Personengesellschaften vor. Wer genaue Berechnungen braucht, sollte sich an einen Berater wenden. Die Gewerbesteuer wird wie folgt berechnet:
Gewinn aus Gewerbebetrieb
+ Hinzurechnungen (z.B. Gewinnanteile des stillen Gesellschafters)
- Kürzungen (z.B. die Anteile am Gewinn einer OHG)
= Gewerbeertrag
- Freibetrag 24.500 eur (nur Personengesellschaften)
= zu versteuernder Gewerbeertrag
x Messzahl (Erklärung siehe unten)
= Gewerbesteuermessbetrag
x Gewerbesteuerhebesatz (variiert je nach Gemeinde)
= Höhe der Gewerbesteuer
Der zu versteuernde Gewerbeertrag wird nun mit einer so genannten Messzahl multipliziert. Die Messzahl ist ein Prozentwert, der nach der Höhe des Gewerbeertrages gestaffelt ist:
Für die ersten 24.500 Euro 0 % (Freibetrag)
Für die weiteren 12.000 Euro 1 % = 120,00 eur
Für die weiteren 12.000 Euro 2 % = 240,00 eur
Für die weiteren 12.000 Euro 3 % = 360,00 eur
Für die weiteren 12.000 Euro 4 % = 480,00 eur
für jeden weiteren Euro 5 % = variabler Betrag
Für die Gewerbesteuer gelten je nach Standort unterschiedlich hohe Hebesätze - Sie können diese beim Steuerberater, bei der zuständigen Handelskammer oder bei der Stadt/Gemeinde in Erfahrung bringen. Die Höhe des Hebesatzes schwankt stark. Hierbei sind Hebesätze in Höhe von 250 Prozent bis 490 Prozent möglich.
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