Existenzgründung für Freiberufler: Seite 2
Für Freiberufler gelten - so wie für alle Anderen - bestimmte Vorschriften hinsichtlich der Namensgebung. Die Philosophie der freien Berufe beinhaltet, dass ein Freiberufler aufgrund seiner besonderen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnisse spezielle und hochqualifizierte Leistungen erbringt. Damit in Einklang steht die Regelung, dass sie auch mit ihrem persönlichen Namen für ihre Leistung einstehen müssen.
Der Name Ihres Unternehmens muss also Ihren persönlichen Namen enthalten. Dabei reicht für Freiberufler auch der Familienname aus. Zusätzlich zum Familiennamen dürfen auch Branchenbezeichnungen, Buchstabenkombinationen oder Phantasiebegriffe hinzugefügt werden. Der Name Ihres Unternehmens muss auf allen Unterlagen verzeichnet sein.
Vorsicht ist stets geraten, wenn es um die Branchenbezeichnung geht. Wer versehntlich einen Namen wählt, der auf eine gewerbliche Tätigkeit schliessen lässt, läuft Gefahr, von den Finanzbehörden nicht als Freiberufler anerkannt zu werden. So lässt beispielsweise die Bezeichnung "EDV-Service Max Maier" auf eine gewerbliche Tätigkeit schliessen, da anzunehmen ist, dass Reparaturen und der Handel mit Hardware im Mittelpunkt stehen ... und hierbei handelt es sich eindeutig nicht um eine freiberufliche Tätigkeit.
Im Zweifelsfall ist übrigens Ihr zuständiges Finanzamt immer der richtige Ansprechpartner, wenn es um die Frage geht, ob man Ihre selbstständige Tätigkeit als freiberuflich betrachten kann. Letztlich handelt sich ja auch um eine Regelung, die dem Steuerrecht zuzuordnen ist. Wenn Sie nicht selbst mit dem Finanzamt in Kontakt treten wollen, so können Sie einen Gründungsberater oder einen Steuerberater fragen.
Wer beispielsweise in der Softwareentwicklung tätig ist, sollte stets einen Namen wählen, der die hochqualifizierte und rein geistig orientierte Tätigkeit verdeutlicht. Das wäre beispielsweise ein Name wie "Systemberater Max Maier" oder "Diplom-Informatiker Max Maier". Damit gibt es keine Missverständnisse gegenüber den Finanzämtern und die Frage nach der Freiberuflichkeit ist eindeutig geklärt.
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