Die Einkommensteuer ist die Besteuerung des Einkommens der natürlichen Person. Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer - sie wird immer für das vergangene Kalenderjahr berechnet und erhoben. als selbstständig Tätige/r sind Sie zur Erstellung der Einkommensteuererklärung verpflichtet; es gibt keinen Weg, um diese Verpflichtung herum zu kommen.
Es ist für viele Existenzgründer ein leidiges Thema - wer beschäftigt sich schon gerne mit Belegen, Excel-Tabellen und Abrechnungen? Wenn Sie Ihre Steuererklärung nicht selbst machen wollen, bleibt als Alternative nur der Weg zum Steuerberater. Bedenken Sie bitte, dass in Deutschland strenge Regeln gelten, wer eine Steuerberatung machen darf und wer nicht. Nur wer Steuerberater ist, darf Ihnen hierbei helfen.
Die Steuererklärung für ein Kalenderjahr muss bis zum Mai des Folgejahres abgegeben werden. Ausnahmen von diesem Zeitrahmen sind möglich, müssen aber durch einen Steuerberater beantragt werden. Das Finanzamt legt Vorauszahlungsbeträge für die Einkommensteuer fest. Wer die Erklärung nicht rechtzeitig abgibt, muss mit Säumniszuschlägen oder Schätzungen durch die Finanzverwaltung rechnen.
Die höhe der Einkommensteuer richtet sich nach den Gesamteinkünften aus verschiedenen Einkunftarten. Die sieben Einkunftarten werden zusammengerechnet. Die Summe ergibt das zu versteuernde Einkommen (also den Betrag, auf den Einkommensteuer erhoben wird). Davon werden dann Freibeträge, Sonderausgaben und Verlustabzüge abgezogen. Damit ergibt sich dann das zu versteuernde Einkommen - also der Betrag, der als Grundlage für die Berechnung der Einkommensteuer gilt:
Gesamtbetrag der Einkünfte (siehe Grundbegriffe Steuern)
- Freibeträge
- Sonderausgaben (z.B. Sozialversicherungsbeiträge)
- Verlustabzug aus Vorjahr(en)
= Zu versteuerndes Einkommen
Je nach Steuerklasse und Höhe des zu versteuernden Einkommens sind die zu zahlenden Beträge unterschiedlich hoch. Eventuell kommt auch ein Verlustvortrag - also die Übernahme von negativen Einkünften - in das nächste Kalenderjahr in Frage. Die Höhe richtet sich nach den jeweils gültigen Beträgen in der Steuertabelle des aktuellen Jahres. Aus dieser Tabelle können Sie dann entnehmen, wie hoch die Einkommensteuer voraussichtlich sein wird.
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