Das Leasing ähnelt der Miete oder der Pacht. Es wird dabei in Finance-Leasing (kurzfristiges Leasing) und in Operate-Leasing (langfristiges Leasing) unterschieden. Typisch für das kurzfristige Leasing ist die kurzfristige Kündigungsmöglichkeit, während beim Operate-Leasing typischerweise keine Kündigung innerhalb einer vereinbarten Grundmietzeit möglich ist. Das Leasing ist der Fremdfinanzierung zuzuordnen.
Der Leasinggeber stellt dem Leasingnehmer für einen vereinbarten Zeitraum ein Wirtschaftsgut (Betriebs- und Geschäftsausstattung) zur Verfügung und im Gegenzug zahlt der Leasingnehmer regelmässige Beträge als Ausgleich. Beim Leasingvertrag ohne Optionsrecht läuft der Leasingvertrag aus, ohne dass vorher vereinbart wird, wie mit dem Wirtschaftsgut weiter zu verfahren ist. Es geht ins Eigentum des Leasinggebers zurück. Beim Leasingvertrag mit Kaufoption kann der Leasingnehmer zum Ende des Leasingvertrages entscheiden, ob er das Leasinggut kaufen will. Beim Leasingvertrag mit Mietverlängerungsoption kann der Leasingnehmer zum Ende der Laufzeit entscheiden, ob er die Leasingdauer verlängern will.
Das Leasing eignet sich im Rahmen einer Existenzgründung insbesondere dann, wenn die Investitionskosten zum Zeitpunkt der Gründung möglichst gering gehalten werden sollen. Nichtsdestotrotz belastet das Leasing in den Jahren der Laufzeit dann die Liquidität - es handelt sich also um eine Verteilung der Investitionskosten über mehrere Jahre.
Im Rahmen einer Kreditwürdigkeitsprüfung und einer Businessplan-prüfung wird in jedem Falle genau unter die Lupe genommen, ob man Ihnen überhaupt einen Leasingvertrag anbietet. Neben Leasinggesellschaften kommen auch Banken als Leasinggeber in Frage. Die Kosten für die Finanzierung durch das Leasing liegen meist höher, als die Kosten für andere Varianten der Fremdfinanzierungen wie dem Darlehen bzw. den Förderkrediten für Existenzgründungen.
Unter dem Factoring ist der Verkauf von Forderungen eines Unternehmens zu verstehen. Factoring-Institute übernehmen dabei häufig mehrere Funktionen: Sie erbringen Dienstleistungen wie die Buchhaltung, das Mahnwesen, das Inkasso und Beratungen. Sie übernehmen das Risiko des Forderungsausfalles und sie leisten Vorschüsse auf die angekauften Forderungen. Die Finanzierungsfunktion des Factoring ist im Wesentlichen in der Zahlung von Vorschüssen auf angekaufte Forderungen zu sehen. Das Factoring kommt nur für Unternehmen mit Forderungen in grösserem Umfang in Frage.
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