Existenzgründung in der Versicherungsbranche - Seite 3
Hier finden Sie nun die wichtigsten Regelungen für eine Existenzgründung als Versicherungsvermittler, als Versicherungsmakler oder als Versicherungsberater. Bedenken Sie, dass eine Erlaubnis jeweils nur für eines der Geschäftsfelder (Vermittler, Makler oder Berater) erteilt wird.
Sonderregelungen bestehen, wenn Sie eine Versicherungsvermittlung in Ergänzung zu Ihrem Hauptgeschäftsfeld betreiben (z.B. bei Reiserücktrittsversicherungen in einem Reisebüro) oder wenn Sie Ihre Tätigkeit für nur ein einziges Versicherungsunternehmen betreiben wollen und dieses Unternehmen Ihre uneingeschränkte Haftung für die Vermittlertätigkeit für Sie übernimmt. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer (ihk).
Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen wollen, die direkt mit der Vermittlung von Versicherungen betraut sind, müssen sie prüfen, ob diese zuverlässig sind (liegen Strafttaten vor, ist ein Insolvenzverfahren eröffnet?).
Dies sind die wichtigsten Regeln seit Mai 2007. Es gibt selbstverständlich noch weitere Details zu beachten - hierüber können Sie sich jederzeit bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer informieren.
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