Existenzgründung in der Versicherungsbranche - Seite 2
Laut Gesetz hat der Handelsvertreter (und damit auch der Versicherungsvertreter) einen Anspruch auf Vergütung in Form einer Provision. Hier kommen für Versicherungsvertreter mehrere Arten von Provisionen zum tragen. Üblich sind wiederkehrende Betreuungsprovisionen für bestehende Versicherungspolicen, einmalige Abschlussprovisionen für den Abschluss eines Versicherungsvertrages, einmalige Verlängerungsprovisionen bei Vertragsverlängerungen des Versicherungsvertrages. Weiterhin kann es auch Zusatzprovisionen geben, die von Versicherern vorwiegend eingesetzt werden, um das Verhalten des Vertriebes zu steuern.
Es ist zu beachten, dass Sie für eine Existenzgründung in dieser Branche (sowohl für die Vermittlung als auch für die Maklertätigkeit und auch für die Versicherungsberatung) ab Mai 2007 die notwenigen Zugangsvoraussetzungen mitbringen müssen. Nur wer nachweisen kann, dass er Fachkenntnisse mitbringt, kann sich hiermit selbstständig machen. Es wird auch eine Registrierung bei den örtlichen Industrie- und Handelskammern vorgenommen.
In der Gewerbeordnung werden Vorschriften über die Qualifikation von Vermittlern, eine Kundengeldsicherung, eine obligatorische Berufshaftpflichtversicherung sowie Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten gegenüber dem Kunden beim Abschluss eines Versicherungsvertrages aufgenommen. Zuständig für die Erlaubniserteilung und Registrierung sind die Industrie- und Handelskammern. Wenden Sie sich also bei Fragen zu Details an Ihre zuständige IHK und lesen Sie die nächste Seite mit Hinweisen zur Erlaubnis und Registrierung.
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