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Existenzgründung in der Versicherungsbranche - Seite 1

Existenzgründung in der Versicherungsbranche

Bezüglich der Rechte und Pflichten eines Versicherungsvertreters gelten die Vorschriften für den Handelsvertreter nach Handelsgesetzbuch (HGB). Im Bereich der Bersicherungsvertreter sind unterschiedliche Varianten einer Existenzgründung möglich. Es gibt den Einfirmenvertreter, den Mehrfachagenten, den Versicherungsmakler und andere wie z.B. Direktvertriebe, Strukturvertriebe und ähnliches.

Der Einfirmenvertreter vertreibt ausschliesslich die Produkte eines einzigen Versicherungsunternehmens. Der Einfirmenvertreter ist in der Versicherungsbranche nach wie vor die häufigste Form der Selbstständigkeit. Um die Abgrenzung gegenüber einer Festanstellung zu gewährleisten, sollten Sie darauf achten, dass Sie in Verträgen mit dem Versicherungsunternehmen nicht zur Meldung von Urlaub oder Krankheit verpflichtet werden. Achten Sie auch darauf, welche Regelungen bezüglich weiterer Tätigkeiten im Vertrag stehen. Ein Verbot von grundsätzlich allen anderen Tätigkeiten sollte Sie misstrauisch machen. Meist ist damit zu rechnen, dass Ihnen Ihr Versicherungsunternehmen hilft, den Kundenstamm aufzubauen.

Der Mehrfachagent vertreibt die Produkte mehrerer Versicherungsunternehmen. Im Gegensatz zum Einfirmenvertreter bekommt er meist deutlich weniger Unterstützung von den Versicherungsunternehmen. Der Kundenstamm muss hier meist selbst aufgebaut werden. Dementsprechend ist die Existenzgründung als Mehrfachagent schwieriger, als die als Einfirmenvertreter. Der Mehrfachagent ist wie der Einfirmenvertreter an die Versicherungsunternehmen vertraglich gebunden; nur dass es eben mehrere Versicherer sind.

Der Versicherungsmakler ist nicht vertraglich an Versicherungsunternehmen gebunden. Er arbeitet ausschliesslich im Auftrag und im Interesse des Kunden. Insofern kommt hier der Rolle als Versicherungsberater deutlich grössere Bedeutung zu. Versicherungsunternehmen "belohnen" den Abschluss einer Versicherung jedoch auch ohne die vertragliche Bindung in Form einer Courtage.

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