Existenzgründung in Vertrieb und Verkauf - Seite 2
Der Handelsvertreter muss sich um die Vermittlung bzw. um den Abschluss von Geschäften im Interesse des zu vertretenden Unternehmens bemühen. Der Handelsvertreter ist verpflichtet, dem zu vertretenden Unternehmen eine Geschäftsvermittlung unverzüglich mitzuteilen und regelmässig über die Entwicklung zu berichten. Ein Wettbewerbsverbot ist laut Gesetz nicht vorgeschrieben, Wettbewerbsverbote werden allerdings häufig vertraglich vereinbart.
Der Handelsvertreter hat ein Recht auf eine Vergütung in Form einer Provision. Er ist auch vom zu vertretenden Unternehmen über die durch ihn vermittelten Geschäfte zu benachrichtigen. Das zu vertretende Unternehmen kann aber Vertragsangebote des Handelsvertreters ablehnen. Dies ist insbesondere bei schlechter Bonität des Kunden der Fall. Der Handelsvertreter kann weiterhin die für seine Verkaufstätigkeit erforderlichen Unterlagen verlangen (Muster, Preislisten, Werbemittel, Geschäftsbedingungen, etc.). Eventuell kommt auch ein Ausgleichsanspruch in Frage. Wird der Handelsvertreter vom Anbieter regulär gekündigt, hat er Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn der Anbieter aus seiner früheren Tätigkeit erhebliche Vorteile zieht. Reisekosten hingegen muss der Handelsvertreter selbst tragen.
Vor der Gründung sollte eine Prüfung der Marktsituation erfolgen. Die Einschätzung der Marktlage für eine Handelsvertretung hängt wesentlich davon ab, welche Güter oder Leistungen der Handelsvertreter vertreten wird. Informieren Sie sich, bevor Sie sich in die Existenzgründung stürzen, deshalb über die Marktlage für den jeweiligen Bereich. Wenn ihre Kapazitäten es zulassen, können Sie auch mehrere Unternehmen verschiedener Branchen vertreten. Das bedeutet zwar mehr Arbeitsaufwand, hilft aber auch, das Risiko gering zu halten.
Weiterhin ist eine Prüfung der zu vertretenden Unternehmen zu empfehlen. Informieren Sie sich über deren Auftritt am Markt, über den Ruf des Unternehmens und über die Art und Qualität der Produkte des Unternehmens. Informieren Sie sich auch darüber, ob und wie das zu vertretende Unternehmen Sie bei ihrer Vertreter-tätigkeit unterstützt oder ob Ihnen ein Gebietsschutz eingeräumt wird. Last but not least sollten Sie auch den Vertrag mit einem zu vertretenden Unternehmen genau unter die Lupe nehmen.
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