Der Gründungszuschuss: Seite 4
Zum Thema Rentenversicherung im Rahmen einer Selbstständigkeit möchten wir Ihnen raten, sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen. Auch hier gibt es umfangreiche Regeln. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BFA) bietet beispielsweise Beratungsstellen, in denen die Mitarbeiter Ihre Daten sehen können und daraufhin die Beratung an Ihre persönlichen Verhältnisse anpassen.
Wichtig ist: Es gibt einige selbstständige Berufe, die Sie zur Rentenversicherung im gesetzlichen System verpflichten - hierzu gehört beispielsweise die Tätigkeit als freiberuflicher Trainer/Trainerin. Wundern Sie sich also nicht, wenn ihnen der rentenversicherungsträger fragebögen schickt und erfahren möchte, welchen umfang ihre Trainertätigkeit haben wird.
Seit 01. Februar 2006 gibt es für Selbstständige die Möglichkeit, freiwillig der Arbeitslosenversicherung beizutreten. Nähere Informationen bekommen Sie bei Ihrer Arbeitsagentur.
Informieren Sie sich gut über die Konditionen. Die freiwillige Versicherung ist nicht für jeden Möglich und mit dem Beitritt begründet sich eine Pflichtmitgliedschaft (man kommt also unter Umständen nicht mehr ganz einfach aus der Sache heraus). Die freiwillige Weiterversicherung muss innerhalb eines Monats nach Existenzgründung beantragt werden. Für bereits vor dem 1. Februar 2006 Selbstständige gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2006.
Bedenken Sie: Die Informationen auf dieser Seite sind Denkanstösse für Ihre Planung. In keinem Falle kann damit eine eingehende Beratung bzw. Information ersetzt werden. Wir übernehmen insofern keinerlei Haftung.
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