Der Gründungszuschuss: Seite 3
Unter der Sozialversicherung ist die Kranken-, Pflege-, Renten-, und Arbeitslosenversicherung zu verstehen. Die gesamte Sozialversicherung müssen Sie als Selbststände(r) selbst tragen. Die Regelungen sind umfangreich - wir stellen hier die wichtigsten Gesichtspunkte für Ihre Entscheidung vor. Sie sollten sich gut informieren - die finanziellen Auswirkungen sind erheblich.
Grundsätzlich haben Sie die Wahl zwischen einer privaten Krankenversicherung und der freiwilligen gesetzlichen Versicherung. Die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze - also ein Mindesteinkommen - fällt bei Selbstständigen weg. Sie können sich also in jedem Fall unabhängig von Ihrem Gewinn privat Krankenversichern. Die Prüfung von Angebot privater Versicherer lohnt sich auf jeden Fall. In vielen Fällen kommen Sie damit günstiger weg als in der freiwilligen gesetzlichen Versicherung. Insbesondere gilt dies, wenn Ihr Einkommen (Gewinn) über ca. 1.800 Euro pro Monat liegt. Gute Informationen über private Versicherungen erhalten Sie bei Versicherungsmaklern, da diese mehrere Anbieter vergleichen können und mit Sicherheit detailliert beraten können.
Informieren Sie sich also bei verschiedenen Krankenkassen nach den Beitragssätzen. Achten Sie darauf, dass Sie dies vor Beginn der unternehmerischen Tätigkeit tun - ansonsten haben Sie eine Kündigungsfrist von zwei Monaten bei Ihrer Krankenkasse. Um sich freiwillig gesetzlich zu versichern, muss eine lückenlose Versicherung nachgewiesen werden.
Für Bezieher des Gründungszuschusses wird bei der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich eine einkommensgerechte Einstufung bei der Krankenkasse vorgenommen. Für Existenzgründer/innen ohne Förderung wird ebenfalls eine einkommensgerechte Einstufung vorgenommen.
Was bedeutet nun "einkommensgerechte Einstufung"? Der Begriff soll andeuten, dass die Höhe des Beitrages von Ihren Einkünften (Gewinn) abhängt. Es wird ein prozentualer Anteil berechnet, der je nach Krankenkasse unterschiedlich hoch ist. Die Untergrenze jedoch liegt bei 1.811 Euro pro Monat. Mit anderen Worten: Wenn Sie geringere Einkünfte haben, wird die Krankenkasse trotzdem z.B. 12 Prozent von 1.811 Euro abrechnen. Die Einstufung wird im ersten Jahr auf Basis Ihres Businessplans vorgenommen. Dabei wird zu Ihren tatsächlichen Gewinnen der Förderbetrag hinzugerechnet, der vorher der Höhe Ihres Arbeitslosengeldes entsprochen hat.
Nach Ablauf eines Kalenderjahres ist der Steuerbescheid des vergangenen Jahres entscheidend für Ihre Einstufung bei der Krankenkasse. Vorsicht: Wenn Sie geringere Einkünfte haben, als geschätzt wurde und Ihr Beitrag eigentlich zu hoch war, bekommen Sie diese Beiträge nicht zurück erstattet. Im umgekehrten Fall - wenn Sie also mehr verdient haben - werden Sie eine Nachzahlung vornehmen müssen.
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