Gründercoaching Deutschland - Seite 3
Die wichtigsten Regelungen für das Gründercoaching Deutschland im Überblick:
Hier nun noch ein Überblick mit den wichtigsten Regelungen des Gründercoaching Deutschlands:
- Beantragung über so genannte Regionalpartner (in vielen Fällen: zuständige IHK oder HWK).
- Für Gründer ab dem Zeitpunkt der Gründung bis zu fünf Jahren nach Gründung (mit anderen Worten: keine Förderung von Gründungsvorbereitungen)
- Laufzeit des Programmes: Bis 2013
- Unternehmen in den alten Bundesländern erhalten einen Zuschuss zu Beratungskosten in Höhe von 50 Prozent des Beratungshonorars; in den neuen Bundesländern sind es 75 Prozent des Beratungshonorars. Das Programm gilt für alle Bundesländer. Insgesamt darf ein Wert von 6.000 Euro im Vertrag nicht Überschritten werden
- Für Gründer aus der Arbeitslosigkeit gilt ab Oktober 2008 ein Höchstbetrag von 4.000 Euro; gefördert werden 90 Prozent des vereinbarten Beratungshonorares
- Beantragung für Gründer aus der Arbeitslosigkeit: Innerhalb des ersten Jahres nach Gründung
- Beantragung für andere Gründer (nicht aus der Arbeitslosigkeit) innerhalb von fünf Jahren nach Gründung
- Laufzeit des Coachings: maximal ein Jahr
- Förderfähig sind wirtschaftliche, organisatorische und finanzielle Beratungen
- Berater müssen in der Datenbank der KFW-Mittelstandsbank als Berater eingetragen und freigeschaltet sein - hierfür ist der Nachweis von Referenzen erforderlich.
<< "Gründercoaching Deutschland" - zur Seite 1
<< "Gründercoaching Deutschland" - zur Seite 2