Gründercoaching Deutschland - Seite 2
Wer aus der Arbeitslosigkeit gründet, profitiert seit Oktober 2008 von besonders günstigen Konditionen. Bei einem Maximalbetrag von 4.000 Euro Beratungskosten werden 90 Prozent der Beratungskosten (exklusive umsatzsteuer) gefördert. Damit haben Gründer aus der Arbeitslosigkeit erhebliche Vorteile gegenüber denjenigen, die nicht aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen - nichtsdestotrotz ist die Förderung aber auch in anderen Fällen attraktiv.
Die Beantragung erfolgt wie bereits erwähnt über die zuständigen Regionalpartner. Dabei ist die Art und Weise der Beantragung in Details unterschiedlich. Ein Antrag muss bei jedem Regionalpartner ausgefüllt werden; in vereinzelten Fällen gibt es jedoch auch Gespräche mit den Gründern, in anderen Fällen gibt es diese nicht. Informieren Sie sich vorher bei Ihrem Regionalpartner, wie die Beantragung vor Ort genau gehandhabt wird.
Nicht jeder Berater darf im Rahmen des Gründercoaching Deutschlands tätig werden. Berater müssen von der KFW-Mittelstandsbank akkreditiert sein, um Leistungen aus dem Gründercoaching Deutschland abrechnen zu können. Weiterhin prüft die KFW-Mittelstandsbank vor Aufnahme des Coachings, ob die Beratungsverträge, die der Gründer mit dem Berater abschliesst, den Richtlinien der Förderung entsprechen. Gründer sollten also im Vorfeld fragen, ob der ausgewälte Berater denn auch bei der KFW eingetragen ist und ob der Berater die notwendigen Vertragsunterlagen hat. Letztlich wird nicht jeder beliebige Vertrag von seiten KFW anerkannt.
Bevor das eigentliche Coaching aufgenommen wird, ist es auch notwendig, die Bewilligung der KFW abzuwarten. Ein vorheriger Beginn des Coachings ist nicht möglich.
Es ist für Gründer unbedingt empfehlenswert, sich vor der Beantragung dieser Förderung zu informieren, welche Angebote für Gründer zur Verfügung stehen und sich mit potentiellen Anbietern rechtzeitig in Verbindung zu setzen. Bei der Beantragung des KFW-Gründercoachings bleibt den Gründern sehr wenig Zeit, um eine/n geeignete/n Berater/in zu finden. Wer eine Zusage für das KFW-Coaching hat und sich erst dann auf Beratersuche begibt, der bekommt häufig Schwierigkeiten mit der zeitlich knappen Frist.
Es gibt viele Wege nach Rom - so auch beim Gründercoaching Deutschland. Die Förderung kann auf zwei Wegen erfolgen: Der Vertrag kann so gestaltet sein, dass Sie die gesamten Coaching-Kosten tragen müssen und sich den geförderten Anteil nach Abschluss des Coachings bei der KFW-Mittelstandsbank "zurückholen". Alternativ kann der Berater einen Vertrag aber auch so gestalten, dass Sie nur Ihren Eigenanteil zahlen müssen und der Berater "holt" sich dann den geförderten Betrag bei der KFW-Mittelstandsbank direkt bei der KFW-Mittelstandsbank nach Abschluss des Coachings.
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