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Gründen mit Hartz IV ... das Einstiegsgeld

Das Einstiegsgeld kann bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II gewährt werden. Darüber hinaus können zusätzliche finanzielle Hilfen (z.B. für die Anschaffung von Betriebsmitteln) gewährt werden.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der größe der Bedarfsgemeinschaft. Die Dauer der Förderung ist auf zwei Jahre begrenzt. Grundsätzlich bleibt die Entscheidung über die Bewilligung und die Höhe Ihrem Bearbeiter bei der Arbeitsagentur überlassen.

Über die Gewährung, die Höhe und die Dauer soll im persönlichen Gespräch mit dem Hilfebedürftigen und dem zuständigen Mitarbeiter beim Arbeitsamt entschieden werden. Bereiten Sie sich auf dieses Gespräch gut vor und machen Sie es dem Bearbeiter möglichst einfach, z.B. indem sie eine Kalkulation mitbringen, die Ihren Finanzbedarf zeigt. Bedenken sie dabei: Es ist keine leichte Aufgabe für die Arbeitsagentur diese Entscheidung zu treffen.

Sie können im Regelfall mit einem Zuschuss in Höhe der Hälfte des Arbeitslosengeld II für das erste halbe Jahr der Selbstständigkeit rechnen. Nach der ersten Förderphase (die Dauer richtet sich nach dem Ermessen der Arbeitsagentur) wird die Förderung dann eventuell noch weiter mit geringeren Beträgen gewährt. Die Bezieher der Förderung müssen alle Umsätze bzw. Gewinne bei ihrem zuständigen Mitarbeiter der Arbeitsagentur melden und dürfen davon nur etwa 10 bis 17 Prozent behalten.

Sie können bei Ihrem Jobcenter auch weitere Hilfen für die Existenzgründung - beispielsweise im Vorfeld der Gründung beantragen. Auch hier gilt: Sprechen sie mit Ihren Bearbeitern und klären Sie, welche Hilfe Sie brauchen und ob man Ihnen diese genehmigen wird. Ein Zuschuss bis zu insgesamt 1.500 Euro zu Kosten, die Ihnen im Rahmen einer Existenzgründung entstehen, kann genehmigt werden - muss aber eben nicht.

Im Rahmen des Einstiegsgeldes sind Sie weiterhin pflichtversichert - die Sozialversicherung wird nach wie vor von der Arbeitsagentur übernommen. Neben dem Antrag müssen Sie auch einen Businessplan abgeben. Manchmal wird auch eine Stellungnahme der fachkundigen Stelle gefordert. Welche Unterlagen Sie benötigen, müssen Sie in jedem Fall mit Ihrem Bearbeiter bei der Arbeitsagentur besprechen.

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